AGB
Diese AGB dienen dazu, unsere Zusammenarbeit klar, fair und transparent zu gestalten. Bei Fragen erkläre ich Ihnen die wichtigsten Punkte gerne persönlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von HörStudio Männedorf GmbH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der HörStudio Männedorf GmbH als Verkäuferin (nachfolgend HörStudio) und der Kundschaft. Sie sind Bestandteil jedes Vertrags.
I. Kaufverträge und Eigentum
-
Vertragsabschluss: Ein Kaufvertrag kommt zustande, sobald die Kundschaft das Angebot mündlich oder schriftlich bestätigt.
-
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des HörStudios.
-
Nichtabnahme der Produkte: Werden die Produkte nicht innerhalb der vereinbarten Frist entgegengenommen, kann das HörStudio nach erfolgter Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
-
Lieferung: Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemässen Lieferung durch unsere Lieferanten oder Hersteller. Bei Nichtverfügbarkeit der Geräte wird die HörStudio die Kundschaft informieren und alternative Lösungen besprechen. Falls keine alternativen Lösungen gefunden werden, fällt der Kauf dahin und eine eventuelle Vorauszahlung oder sonstige Gegenleistung wird der Kundschaft rückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Kundschaft sind ausgeschlossen.
-
Rücktrittsvorbehalt: Ergibt sich trotz vorheriger fachgerechter Prüfung erst im Laufe einer sachgemässen Bearbeitung, dass der Auftrag zur Anpassung oder Reparatur des Gerätes nach den Massstäben üblicher fachgerechter Leistung unausführbar ist, kann das HörStudio vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts vom Vertrag durch das HörStudio hat die Kundschaft nur einen Anspruch auf die Rückgabe des Gerätes. Kosten werden in diesem Fall nicht erhoben.
II. Leihgeräte, Testphase und Haftung während der Testphase
-
Testphase und Leihvertrag: Die Hörgeräteversorgung beginnt in der Regel mit einer Bedarfsanalyse und dem Testen von Hörgeräten. Für die Testphase erhält die Kundschaft Leihgeräte. Die Testphase eines Leihgerätes beträgt in der Regel bis zu vier Wochen ab Aushändigung (oder eine individuell vereinbarte Dauer).
-
Rückgabe der Leihgeräte: Während der Testphase kann die Kundschaft die Geräte jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Erfolgt keine Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt und reagiert die Kundschaft auch auf eine schriftliche Kontaktaufnahme nicht innerhalb einer vernünftigen Frist, gilt das Gerät als gekauft und der entsprechende Kaufpreis wird fällig.
-
Haftung während der Testphase: Die Kundschaft trägt während der Testphase die Verantwortung für die zur Verfügung gestellten Geräte. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung haftet sie für den Zeitwert des Geräts. Kleinere Schäden werden gemäss Reparaturaufwand verrechnet.
III. Dienstleistungen, Zahlungsbedingungen und Kosten
-
Fachgerechte Leistungen: Anpassungen, Reparaturen und Servicearbeiten werden durch qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt.
-
Zahlungspflicht: Die vertraglichen Beziehungen zwischen HörStudio und Kundschaft sind privatrechtlicher Natur. Die Kundschaft bleibt zur Zahlung verpflichtet, auch wenn ein Sozialversicherungsträger nur einen Teil der Kosten übernimmt.
-
Zahlungskonditionen: Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% pro Jahr erhoben.
IV. Herstellergarantie und Haftung des HörStudios
-
Garantie für gekaufte oder reparierte Geräte: Die Gewährleistung des HörStudios für den Kaufgegenstand respektive die Reparatur wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen aufgehoben. Stattdessen gilt zugunsten der Kundschaft die vom Hersteller gewährte Garantie, welche der Kundschaft beim Kauf respektive der Reparatur bekannt gegeben wird.
-
Ausschluss der Garantie: Die Garantie erlischt, wenn das Gerät durch die Kundschaft oder Dritte, die keine Fachpersonen sind, verändert oder repariert wurde. Sie deckt keine Schäden durch natürlichen Verschleiss, unsachgemässen Gebrauch, mangelnde Pflege oder defekte/ungeeignete Batterien ab.
-
Haftungsbeschränkung: Das HörStudio haftet für nachgewiesene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Wert der jeweiligen Leistung beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
V. Schlussbestimmungen
-
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Diese AGB unterstehen dem materiellen Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des HörStudios.
Stand: November 2025